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   BFH, 06.07.1966 - VI 111/65   

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https://dejure.org/1966,839
BFH, 06.07.1966 - VI 111/65 (https://dejure.org/1966,839)
BFH, Entscheidung vom 06.07.1966 - VI 111/65 (https://dejure.org/1966,839)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 1966 - VI 111/65 (https://dejure.org/1966,839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 674
  • NJW 1967, 416 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.02.1957 - VI 27/56 U

    Anwendbarkeit von § 12 Ziff. 2 EStG bei Zusage der Rente einer gesetzlich

    Auszug aus BFH, 06.07.1966 - VI 111/65
    Das Finanzgericht (FG) rechnete, besonders unter Berufung auf das Urteil des Senats VI 27/56 U vom 8. Februar 1957 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 64 S. 550 - BFH 64, 550 -, BStBl 1957 III S. 207), die auf Grund des unentgeltlichen Nießbrauchs der früheren Frau zugeflossenen Einkünfte dem Stpfl. zu.

    Die Annahme des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 27/56 U (a.a.O.), daß die auf Grund des Nießbrauchs bezogenen Einkünfte zunächst dem Mann und erst über diesen der Frau zugeflossen seien, sei mit dem BFH-Urteil IV 149/50 U vom 2. März 1951 (BFH 55, 233, BStBl 1951 III S. 87) unvereinbar.

    Das Finanzgericht (FG) rechnete, besonders unter Berufung auf das Urteil des Senats VI 27/56 U vom 8. Februar 1957 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 64 S. 550 - BFH 64, 550 -, BStBl 1957 III S. 207), die auf Grund des unentgeltlichen Nießbrauchs der früheren Frau zugeflossenen Einkünfte dem Stpfl. zu.

    Die Annahme des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 27/56 U (a.a.O.), daß die auf Grund des Nießbrauchs bezogenen Einkünfte zunächst dem Mann und erst über diesen der Frau zugeflossen seien, sei mit dem BFH-Urteil IV 149/50 U vom 2. März 1951 (BFH 55, 233, BStBl 1951 III S. 87) unvereinbar.

    Das FG hat seiner Entscheidung die Grundsätze des Urteils VI 27/56 U (a.a.O.) zugrunde gelegt.

    Wie der Senat in dem Urteil VI 124/65 vom 6. Juli 1966 (BFH 86, 578) entschieden hat, ist das Urteil VI 27/56 U (a.a.O.) aber nicht dahin zu verstehen, daß § 12 Ziff. 2 EStG bei einer unentgeltlichen Bestellung eines Nießbrauchs durch einen Unterhaltsverpflichteten schlechthin eingreife und die dem Unterhaltsberechtigten auf Grund des Nießbrauchs zufließenden Einkünfte immer dem Unterhaltsverpflichteten zuzurechnen seien.

  • BFH, 06.07.1966 - VI 124/65

    Zurechnung der Einkünfte beim Nießbraucher nach dem Einkommensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 06.07.1966 - VI 111/65
    Wie der Senat in dem Urteil VI 124/65 vom 6. Juli 1966 (BFH 86, 578) entschieden hat, ist das Urteil VI 27/56 U (a.a.O.) aber nicht dahin zu verstehen, daß § 12 Ziff. 2 EStG bei einer unentgeltlichen Bestellung eines Nießbrauchs durch einen Unterhaltsverpflichteten schlechthin eingreife und die dem Unterhaltsberechtigten auf Grund des Nießbrauchs zufließenden Einkünfte immer dem Unterhaltsverpflichteten zuzurechnen seien.

    Weil es nach den bisherigen Feststellungen fraglich erscheint, ob die Abtretung der Dividende und des Gewinnanteils eine ernstliche bürgerlich-rechtlich wirksame Nießbrauchbestellung im Sinne des Urteils VI 124/65 war, die die Beteiligten auch tatsächlich durchgeführt haben, war die Sache zur nochmaligen Prüfung an das FG zurückzuverweisen.

  • BFH, 02.03.1951 - IV 149/50 U

    Einräumung eines lebenslänglichen Nießbrauchs an dem Grundstück an die

    Auszug aus BFH, 06.07.1966 - VI 111/65
    Die Annahme des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 27/56 U (a.a.O.), daß die auf Grund des Nießbrauchs bezogenen Einkünfte zunächst dem Mann und erst über diesen der Frau zugeflossen seien, sei mit dem BFH-Urteil IV 149/50 U vom 2. März 1951 (BFH 55, 233, BStBl 1951 III S. 87) unvereinbar.

    Die Annahme des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 27/56 U (a.a.O.), daß die auf Grund des Nießbrauchs bezogenen Einkünfte zunächst dem Mann und erst über diesen der Frau zugeflossen seien, sei mit dem BFH-Urteil IV 149/50 U vom 2. März 1951 (BFH 55, 233, BStBl 1951 III S. 87) unvereinbar.

  • BFH, 14.12.1976 - VIII R 146/73

    Bei unentgeltlicher Nießbrauchsbestellung sind Wertpapiererträge Einnahmen des

    In seinen Urteilen vom 6. Juli 1966 VI 111/65 (BFHE 86, 674) und vom 24. November 1967 VI R 274/66 (BFHE 91, 39, BStBl II 1968, 260) ist der BFH allerdings davon ausgegangen, daß der Nießbraucher von Aktien und verzinslichen Darlehensforderungen die aufgrund des Nießbrauchs vereinnahmten Erträge als eigene Einkünfte erziele.
  • BFH, 15.01.1974 - VIII R 115/69

    Scheidung - Unterhaltsregelung - Nießbrauch - Zusage - Einfamilienhaus -

    Das FG ist der Ansicht: Nach der Rechtsprechung des BFH seien die aus einem Grundstück auf Grund eines bürgerlichrechtlich wirksam eingeräumten Nießbrauchsrechts gezogenen Nutzungen als Einkünfte dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen, selbst wenn ihm Unterhaltsansprüche gegen den Nießbrauchsverpflichteten und Eigentümer des Grundstücks ohne Gegenleistung zustünden; also auch, wenn es sich hierbei um Unterhaltsregelungen geschiedener Ehegatten handelte (Hinweis auf das Urteil vom 6. Juli 1966 VI 111/65, BFHE 86, 674).

    Der BFH ist in seinen Entscheidungen, bei denen er sich mit der Bedeutung des Nießbrauchs im Einkommensteuerrecht befaßt hat, immer davon ausgegangen, daß die einkommensteuerrechtlichen Folgen aus einem Nießbrauch an einem Grundstück nur dann gezogen werden können, wenn dieser unter Beachtung der Formvorschriften bürgerlich-rechtlich wirksam eingeräumt oder bürgerlich-rechtlich wirksam begründet worden ist (Urteile vom 6. Juli 1966 VI 124/65, BFHE 86, 578, BStBl III 1966, 584, und VI 111/65).

  • BFH, 28.11.1974 - I R 232/72

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Beteiligung mehrerer - Gewerbliche Einkünfte -

    Er rügt Abweichung der Vorentscheidung von der Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf BFH-Urteile vom 6. Juli 1966 VI 124/65, BFHE 86, 578, BStBl III 1966, 584; vom 6. Juli 1966 VI 111/65, BFHE 86, 674).
  • BFH, 24.11.1967 - VI R 274/66

    Darlehnsförderung - Mutter - Studierender Sohn - Nießbrauch - Einkünfte aus

    Wie der Senat in dem Urteil VI 111/65 vom 6. Juli 1966 (BFH 86, 674) ausgeführt hat, reicht die Nießbrauchbestellung in den Formen des bürgerlichen Rechts allein für die steuerliche Berücksichtigung nicht aus, sofern nicht auch die wirtschaftlichen Folgerungen daraus gezogen werden.

    Wie der Senat in den Urteilen VI 124/65 und VI 111/65 (a. a. O.) dargelegt hat, kann eine Nießbrauchbestellung, die wirtschaftlich nur die Überlassung des Ertrags darstellt, steuerlich nicht dazu führen, daß die Einkünfte dem Nießbraucher und nicht dem Nießbrauchbesteller (Eigentümer) zuzurechnen sind.

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